Die Zukunft des Religionsunterrichts in Mitteldeutschland

Konvent der Superintendent:innen, 29. August 2023, Erfurt

6.1 Religionslehrkräfte sind Kirche

6.2 Der Beschluss der Landessynode, 23.04.2023

Staat­li­che Lehr­kräf­te sind Mit­ar­bei­ten­de am kirch­li­chen Bil­dungs­auf­trag. Es sol­len geeig­ne­te
Netz­wer­ke auf Ebe­ne der Kir­chen­ge­mein­den, Kir­chen­krei­se und Lan­des­kir­che zur gegen­sei­ti­gen
Unter­stüt­zung ent­wi­ckelt wer­den. Maß­geb­lich ist die Zusa­ge der Evan­ge­li­schen Kir­che in Mit­tel-
deutsch­land im Ein­seg­nungs­got­tes­dienst der Reli­gi­ons­lehr­kräf­te:
„Wir ver­spre­chen Ihnen, Sie in theo­lo­gi­scher, päd­ago­gi­scher und per­sön­li­cher Hin­sicht zu bera-
ten und Ihnen bei der Aus­übung Ihrer Tätig­keit auch durch die Gemein­den zu hel­fen. Wir sagen
Ihnen zu, Ihren Rat zu hören und zu beden­ken. Wir brau­chen Ihr Enga­ge­ment und Ihre Hin­wei­se.
Dar­um bit­ten wir Sie, Ihre Erfah­run­gen uns und den Gemein­den weiterzugeben.“Freistellungen, die für die­sen Tag erfor­der­lich sind, erhal­ten Sie in den Büros der Schulbeauftrage

6.4 Ausbildungsabschlüsse kirchlicher Mitarbeiter:innen als Voraussetzung für die Erteilung von Religionsunterricht an staatlichen und freien Schulen