Die Zukunft des Religionsunterrichts in Mitteldeutschland
5. Tagung der III. Landessynode, 20.–22. April 2023, Kloster Drübeck
Perspektiven, Herausforderungen und Ableitungen aus der Besuchsreise zum Religionsunterricht
Aus staatlicher Sicht ist Religionsunterricht ein ordentliches Lehrfach. Er wurde 1949 unter Artikel 7 als einziges Schulfach in das Grundgesetz der Bundesrepublik aufgenommen. Gleichzeitig gilt die Religionsfreiheit aus Artikel 4. Damit sind die öffentlichen Schulen zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet. Seit 1990 gilt dieser Gedanke für ganz Deutschland. Beide Diktaturen des 20. Jh. hatten den Religionsunterricht bekämpft und aus den Schulen verdrängt. Heute soll er Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und sie dazu befähigen, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Dafür ist eine Auseinandersetzung mit evangelischen Positionen und der Dialog mit anderen Konfessionen, Religionen und Weltanschauungen notwendig.
Für die evangelische Kirche ergibt sich im Religionsunterricht die Chance, eine Vielzahl von Schülerinnen und Schülern sowie Auszubildenden zwischen 6 und 25 Jahren regelmäßig durch alle Schularten hinweg regulär und in der ihnen vertrauten Bildungsumgebung zu erreichen. Im Kontext einer mehrheitlich vom Glauben distanzierten Gesellschaft können sie im schulischen Religionsunterricht „Sinn und Geschmack für das Unendliche“ (Friedrich Schleiermacher) für sich entdecken. Die für die Erteilung des evangelischen Religionsunterrichts verantwortlichen Lehrkräfte sind von staatlichen bzw. freien Schulträgern oder von der Kirche angestellt, aber immer von der EKM bevollmächtigt (Vokation).
Am Religionsunterricht nehmen getaufte Kinder und Jugendliche teil. Darüber hinaus wird er von vielen Schülerinnen und Schülern anderer Konfessionen und Religionen besucht. Hinzu kommen Kinder und Jugendliche, die keiner Konfession angehören. Evangelischer Religionsunterricht erfüllt so zugleich eine gesellschaftliche und kirchliche Aufgabe. Eine entsprechende Stärkung und Weiterentwicklung des Religionsunterrichts ist folglich von hohem gesamtkirchlichem und gesellschaftlichem Interesse.
Aus Anlass der Einführung des Religionsunterrichtes im Bereich der EKM vor 30 Jahren und im Bewusstsein seiner Bedeutung für Kinder, Jugendliche, Eltern und Lehrkräfte wurden verschiedene Schulen an ausgewählten Standorten in Thüringen und Sachsen-Anhalt von leitenden Geistlichen und weiteren Vertretern der Kirchen und der Kultusministerien besucht. Diese Besuchsreise hatte das Ziel, die Entwicklungen im Religionsunterricht unter den Vorzeichen von Heterogenität der Lerngruppen, Konfessionslosigkeit und Lehrkräftemangel wahrzunehmen. Ein besonderes Augenmerk galt den Pilotprojekten zum konfessionell-kooperativen Religionsunterricht. Im Rahmen der Besuchsreise fanden Gespräche mit Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, Schulleitungen und staatlichen Verantwortlichen und weitere Veranstaltungen statt.
Alle Begegnungen, wichtige Wahrnehmungen, Ergebnisse und Hintergründe wurden auf dieser Website festgehalten und dokumentiert.
Dabei wurde deutlich: Der Religionsunterricht bietet Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen Raum, in dem existentielle Erfahrungen gemeinsam zur Sprache gebracht und lebensrelevant bearbeitet werden. Dieser Gesprächsraum im System Schule kann junge Menschen für die Herausforderungen ihres Lebens stärken und ermutigen. Einen großen Anteil daran haben die kirchlichen und staatlichen Religionslehrkräfte, die damit einen wichtigen Dienst leisten.
Der Religionsunterricht ist fester Bestandteil schulischer Bildung in allen vier Bundesländern, in denen die EKM vertreten ist. Zugleich sind regionale Besonderheiten auszumachen:
In Sachsen-Anhalt ist der evangelische Religionsunterricht vor allem an Gymnasien gut etabliert. Deutlich schwieriger gestaltet sich die Lage an Sekundarschulen sowie stellenweise auch an Grundschulen. Die Hälfte aller Schülerinnen und Schüler im evangelischen Religionsunterricht ist nicht getauft oder gehört einer anderen Konfession oder Religion an. Wöchentlich erreicht der evangelische Religionsunterricht in Sachsen-Anhalt 27.873 Schülerinnen und Schüler (ohne freie Schulen, Stand Schuljahr 2020/2021). In Sachsen-Anhalt wird die Konfession der Kinder und Jugendlichen nicht erhoben. Die Eltern bzw. die religionsmündigen Schülerinnen und Schüler entscheiden sich unabhängig von ihrer eigenen Konfessionszugehörigkeit für evangelischen oder katholischen Religionsunterricht bzw. Ethik.
In Thüringen ist der evangelische Religionsunterricht ebenfalls an vielen Schulen etabliert. Die höchsten Teilnahmequoten erzielen ebenfalls die Gymnasien. Der Anteil der evangelischen Schülerinnen und Schüler liegt bei ca. 70%. Darüber hinaus wird er zu 30% von Kindern und Jugendlichen wahrgenommen, die nicht getauft sind oder einer anderen Konfession oder Religion angehören. Wöchentlich erreicht der evangelische Religionsunterricht in Thüringen 38.879 Schülerinnen und Schüler (Stand Schuljahr 2020/2021). Evangelischer Religionsunterricht ist im Freistaat Thüringen Pflichtfach für alle Schülerinnen und Schüler, die der evangelischen Kirche angehören. Evangelische Schülerinnen und Schüler, die den Ethikunterricht besuchen wollen, müssen sich vom Religionsunterricht abmelden.
In Brandenburg (Kirchenkreis Bad Liebenwerda, Teilgebiete der Kirchenkreise Torgau-Delitzsch, Wittenberg, Elbe-Fläming und Stendal) ist das Fach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER) für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Die Religionsgemeinschaften können darüber hinaus in Übereinstimmung mit ihren Grundsätzen Religionsunterricht in allen Schulformen und ‑stufen in schulischen Räumen und integriert in die reguläre Unterrichtszeit anbieten. Religionslehrkräfte für den evangelischen Religionsunterricht werden ausschließlich im Auftrag der EKM tätig. Das erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen den Kirchenkreisen, den kirchlichen Lehrkräften, den Schulbeauftragten und den Arbeitsstellen für Religionsunterricht (ARU) der EKBO.
In Sachsen (Teilgebiet des Kirchenkreises Torgau-Delitzsch) ist der evangelische Religionsunterricht ein Wahlpflichtfach. Die Teilnahme evangelischer oder katholischer Schülerinnen und Schüler am Ethikunterricht setzt wie in Thüringen die Abmeldung von der Teilnahme am Religionsunterricht voraus.
Somit sind bei den Überlegungen zur Zukunft des Religionsunterrichts in Mitteldeutschland die strategischen Überlegungen (Wozu wird gelernt?) sowohl die inhaltlichen Fragen (Was wird gelernt?) als auch die Rahmenbedingungen im staatlichen Schulsystem (Wie wird gelernt?) zu berücksichtigen.
Die EKM ist mit ihren Lehrkräften und Unterstützungsstrukturen einerseits von den allgemeinen Entwicklungen im Bildungsbereich der einzelnen Bundesländer abhängig. Andererseits finden sich immer wieder Gestaltungsspielräume, in denen Kirche durch staatliche Lehrkräfte und kirchliche Mitarbeitende wirkmächtig im Bereich von Schule und Ausbildung aktiv werden kann. Voraussetzung ist jedoch, dass die verantwortlichen Gremien auf den Ebenen der Landeskirche und der Kirchenkreise die Bedeutung des Religionsunterrichts für gesellschaftliche Entwicklungen und die kirchliche Bildungsarbeit anerkennen und im Kontext ihrer Verkündigungsarbeit als eine Kernaufgabe aufwerten.
Gleichzeitig muss der Religionsunterricht konzeptionell weiterentwickelt werden. Dazu zählen die Vereinbarungen zur konfessionellen Zusammenarbeit zwischen EKM und den Bistümern Erfurt und Magdeburg. Weiterführende Schritte in diese Richtung sind vertiefende Kooperationen mit dem Fach Ethik sowie fächerübergreifende Kooperationen mit beispielsweise Kunst, Musik oder Informatik. Es versteht sich von selbst, dass der Religionsunterricht in der konzeptionellen Entwicklung aller Schulformen berücksichtigt werden muss.
Dabei ist eine enge Verzahnung mit staatlichen Verantwortungsträgern im System Schule grundlegend. Hinzu kommt aber auch eine Selbstvergewisserung in den Arbeits- und Organisationsstrukturen der EKM. Hier ist an Unterstützungsangebote, verlässliche Rahmenbedingungen und möglichst planbare Personalentwicklungen zu denken. Innerkirchlich geht es um die angemessene Anerkennung der kirchlichen Arbeit in den Schulen. Diese religiöse Bildungsarbeit ist der Verkündigungsarbeit in den Gemeinden in der Wahrnehmung vieler Mitarbeitenden bisher nicht gleichgestellt. Entsprechend der Verfassung der EKM ist es ein gleichwertiger Dienst. Die Anerkennung muss sich in den Stellenplänen und den Bildungskonzepten der Kirchenkreise niederschlagen.
Ableitungen aus Beobachtungen der Besuchsreise
Begründung
Staatliche Lehrkräfte unterrichten evangelischen Religionsunterricht mit einem kirchlichen Einverständnis auf der Grundlage einer ordnungsgemäßen Berufung (Vokation). Die Landeskirche geht davon aus, dass die Lehrkräfte den Unterricht in Übereinstimmung mit den Glaubensgrundsätzen der EKM gestalten. Mit der Vokation bestätigen die Lehrkräfte, dass sie ihre Aufgaben im Vertrauen auf Gottes Hilfe wahrnehmen. Die meisten staatlichen Religionslehrer: innen sind ihrer Kirche hoch verbunden. Sie kommunizieren das Evangelium auf der Grundlage ihres eigenen Glaubens im Rahmen von Religionsunterricht und Schule.
Die Anzahl der staatlichen Lehrkräfte mit einer Lehrerlaubnis für evangelische Religionslehre steigt seit Jahren kontinuierlich an. In Thüringen erteilten im vergangenen Schuljahr 488 staatliche Lehrkräfte evangelische Religion, in Sachsen-Anhalt 315.
Durch vielfältige Unterstützungsformate und Begegnungsmöglichkeiten kann die berufliche Beziehung zu den staatlichen Lehrkräften im Interesse eines gelingenden Religionsunterrichtes dauerhaft vertieft und ausgebaut werden. Eine besondere Verantwortung haben die kirchenleitenden Gremien und Personen in den Gemeinden und Kirchenkreisen.
Begründung
Der Religionsunterricht auf dem Gebiet der EKM wird besonders im Grundschulbereich in hohem Maße von kirchlichen Mitarbeiter:innen erteilt. Nicht nur im ländlichen Raum sind sie in der Regel an mehreren Grundschulen unterwegs. Zugleich arbeiten sie oft mit einem andern Stellenanteil im gemeindepädagogischen Dienst mit Kindern und Jugendlichen. Angesichts der Personalsituation und der Altersstruktur der Mitarbeitenden kann den Bedarfen von beiden Seiten zukünftig noch weniger entsprochen werden. Damit steht die Frage, wie das absehbare Defizit auf verschiedenen Wegen aufgefangen ausgeglichen werden kann.In Gesprächen zwischen staatlichen und kirchlichen Verantwortlichen während der Besuchsreise wurde deutlich, dass der Religionsunterricht angesichts des allgemeinen Lehrkräftemangels als stabilisierendes Angebot im System Schule erlebt wird.
Vor diesem Hintergrund ist Wert darauf zu legen, dass Religionsunterricht und Gemeindepädagogik nicht konkurrieren. Sie können sich als gegenseitiges Unterstützungsinstrument und Innovationsquelle im Interesse der Kinder und Jugendlichen verstehen, wenn sie konzeptionell aufeinander bezogen sind.
Beispielhaft sind Formate im Bereich der gemeindepädagogischen Arbeit, wie etwa die mobile Kinder- und Jugendkirche im Kirchenkreis Eisleben-Sömmerda oder gemeindepädagogische Angebote des Kirchenkreises Merseburg zu nennen.
Begründung
Das Angebot für evangelischen Religionsunterricht nimmt stetig ab. Das trifft insbesondere für die Grundschulen im ländlichen Raum zu. Der Religionsunterricht in dieser Schulform legt zu großen Teilen das Fundament für den Besuch des Religionsunterrichts an den weiterführenden Schulen. Im aktuellen Schuljahr erhalten ca. 2000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene keinen Religionsunterricht, obwohl sie sich dafür angemeldet hatten. In der Bedarfsmeldung nicht erfasst werden diejenigen, die sich den Besuch des Religionsunterrichtes wünschen, das Fach in der jeweiligen Schule aber nicht vorgehalten wird.Zugleich wird in den kommenden Jahren etwa die Hälfe der jetzt tätigen kirchlichen Mitarbeitenden in den Ruhestand verabschiedet werden.
Ohne den Einsatz qualifizierter ordinierter Gemeindepädagog:innen und Pfarrer:innen im Religionsunterricht, auch mit einem kleinen Stellenanteil von 2 oder 4 Stunden, kann dem Bedarf der Kinder und Jugendlichen nach religiöser Bildung immer weniger entsprochen werden. Dasselbe gilt für den Einsatz von Gemeindepädagog:innen im Grundschulbereich.
Austausch in Gruppen
Aufgabenstellungen
- Nehmen Sie noch einmal in Ruhe das Videomaterial zur Kenntnis.
- Lassen Sie sich durch das Vorbereitungsteam die Ableitung näher erläutern, Hintergründe erhellen und die Problemlagen vertiefen.
- Sammeln Sie Ideen & Impulse zur Unterstützung und zur Umsetzung.
- Priorisieren Sie zwei mögliche Vorschläge als Empfehlungen für die Beschlussfassung.
(Alle weiteren Ideen werden im Protokoll gesichert und sind nicht verloren.)
Interessengeleitete Einwahl in die Gruppen
Nachname | Vorname | Arbeitsgruppe 1: RU-Lehrkräfte sind Kirche | Arbeitsgruppe 2A: Religionsunterricht & Gemeindepädagogik | Arbeitsgruppe 2B: Religionsunterricht & Gemeindepädagogik | Arbeitsgruppe 3A: Religionsunterricht als Kernauftrag im Pfarrdienst | Arbeitsgruppe 3B: Religionsunterricht als Kernauftrag im Pfarrdienst |
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Angela | Kunze-Beiküfner |
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Arnold | Annegret |
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Balk | Julius |
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Berger | Andreas |
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Beyer | Michael |
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Beykirch | Olaf |
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Blaufuß | Martin |
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Börnicke | Dorothe |
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Brandenburg | Karlheinz |
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Braunschweig | Ilse |
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Demut | André |
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Dreißig | Johanna |
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Ehrenwerth | Dietrich |
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Fiedelak | Friedhelm |
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Frank | Charlotte |
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Fuchs | Steffen |
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Gaitzsch | Natalie |
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Greim | Andreas |
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Große | Stefan |
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Grundke | Max |
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Hannen | Erik |
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Hartke | Johannes |
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Herrfurth | Peter |
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Hilgeroth | Prof. Dr. Andreas |
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Hofmann | Micha |
| ||||
Hofmann | Micha |
| ||||
Huhn | Philipp |
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Jalowski | Michael |
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Jorißen | Helge |
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Kästel | Wilfried |
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Kersten | Sophie |
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Kleemann | Michael |
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Konsolke | Sandra |
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Kramer | Friedrich |
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Krause | Tilman |
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Krieger | Uwe |
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Kuschmierz | Arnd |
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Küster-Karugia | Susann |
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Lau-Stöber | Dorit |
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Lemke | Jan |
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Lomberg | Dieter |
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Lucas | Sibylle |
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Melzig | Christiane |
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Mende | Christian |
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Müller | Andi |
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Neundorf | Ulrich |
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Noetzel | Jutta |
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Opitz | Gabriele |
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Opitz | Martina |
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Ostritz | Christin |
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Pabst | Michael |
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Papenburg | Angela |
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Petri | Christina |
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Reisig | Annett |
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Richter | Arnfried |
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Römer | Frank |
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Schlauraff | Bettina |
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Schlauraff | Michael |
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Schlott | Michael |
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Schneider | Stefanie |
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Schönbrodt | Ronald |
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Schüfer | Tobias |
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Simon | Anne |
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Sobczyk | Christine |
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Spengler | Friederike |
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Starke | Dr. Björn |
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Starke | Dr. Björn |
| ||||
Starke | Dr. Björn |
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Stehli | Stephen Gerhard |
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Steinhäuser | Ekkehard |
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Stolte | Christoph |
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Timm | Kay |
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Violet | Beate |
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Vogel | Manuel |
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Voget | Bernhard |
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von Rümker | Mortimer |
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Vrieze | Jan-Wout |
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Wachter | Ernst |
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Wegner | AC |
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Wegner | Michael |
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wisch | Laura-Sophia |
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Witting | Friedemann | |||||
Wopp | Felix |
| ||||
Nachname | Vorname | Arbeitsgruppe 1: RU-Lehrkräfte sind Kirche | Arbeitsgruppe 2A: Religionsunterricht & Gemeindepädagogik | Arbeitsgruppe 2B: Religionsunterricht & Gemeindepädagogik | Arbeitsgruppe 3A: Religionsunterricht als Kernauftrag im Pfarrdienst | Arbeitsgruppe 3B: Religionsunterricht als Kernauftrag im Pfarrdienst |