Konvent der Kreisreferent:innen für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien
Neudietendorf, 28. März 2023
Das Verhältnis zwischen Religionsunterricht und gemeindepädagogischer Arbeit
Seit 30 Jahren ist der konfessionelle Religionsunterricht in Sachsen-Anhalt und Thüringen Teil des schulischen Alltags. Vor diesem Hintergrund wurde die Besuchsreise des Landesbischofs initiiert und verschiedene Veranstaltungen geplant. Friedrich Kramer und einige Regionalbischöfe haben den Religionsunterricht in verschiedenen Schularten beider Bundesländer erlebt, mit Schüler:innen gesprochen, den Schulleitungen zugehört und sich mit staatlichen Lehrkräften und kirchlichen Mitarbeitenden ausgetauscht. Einige dabei gewonnenen Einsichten sollen diskutiert und mögliche Zukunftsoptionen gewonnen werden.
Am 27./28. März 2023 wird im Zinzendorfhaus in Neudietendorf der Konvent der Kreisreferent:innen für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien tagen. Für den 28. März soll es einen kollegialen Austausch zur Situation der kirchlichen Mitarbeitenden im Religionsunterricht geben. Die Positionen aus unterschiedlichen Regionen sollen gehört, die bisherigen Überlegungen konstruktiv diskutiert und mögliche Zukunftsszenarien entwickelt werden. Im Zentrum soll die folgende These stehen:
Gemeinde und Schule sind gleichwertige Orte religiöser Bildung. Zukünftig sollen sich der Religionsunterricht und die gemeindepädagogische Arbeit stärker wahrnehmen und voneinander profitieren und das nicht nur im ländlichen Raum.
Wir freuen uns auf die Begegnungen, den kollegialen Austausch und das konstruktive Feedback.
Im Namen des Vorbereitungsteams,
Ihre und Eure Susanne Minkus-Langendörfer
Das Programm
09:15 – 09:30 Uhr: Meine Perspektiven auf den Religionsunterricht (Warmingup)
09:40 – 09:50 Uhr: Gedanken zur Besuchsreise
9:50 – 10:30 Uhr: Zahlen, Fakten & Herausforderungen für den Nord- und Südbereich (Arbeit mit den Schulbeauftragten; Raum für kollegialen Austausch und Fragen)
10:30 – 11:00 Uhr: Pause mit Kaffee & Tee
11:00 – 11:15 Uhr: Vorüberlegungen für ein innovatives Verhältnis zwischen Religionsunterricht und gemeindepädagogischer Arbeit
11:15 – 11:45 Uhr: Kritische Reflexion und kreative Perspektiventwicklung (in Gruppen)
11:45 – 12:15 Uhr: Präsentation & Diskussion im Plenum
Kirchenkreise Magdeburg, Haldensleben-Wolmirstedt, Elbe-Fläming, Egeln, Halberstadt, Salzwedel, Stendal
Zur Situation des Religionsunterrichts
Im aktuellen Schuljahr 2022/2023 unterrichten 144 staatliche Lehrkräfte (mit Blankenburg – Landeskirche Braunschweig – sind es 145) und 32 kirchliche Mitarbeitende in der Region das Fach evangelische Religion an staatlichen Schulen. Die Schulen in freier Trägerschaft wurden nicht erfasst. Hierzu liegen nur Informationen für einzelne Schulen vor.
Zu den großen Herausforderungen zählen der allgemeine Lehrkräftemangel und die damit verbundene Unterrichtsversorgung. Das führt dazu,
- dass es Schulen gibt, die keinen wertebildenden Unterricht anbieten,
- dass der Religionsunterricht ausfällt, da die Lehrkräfte – auch kirchliche Mitarbeitende – in anderen Fächern vertreten müssen,
- dass als wertebildendes Fach entweder nur Ethik oder nur Religion angeboten werden kann und alle Schüler:innen das jeweilige Fach besuchen müssen,
- dass die Stundenpläne sich sehr häufig ändern. Gerade für kirchliche Mitarbeitende, die an mehreren Schulen und in verschiedenen Schulformen unterrichten, wird die Organisation des eigenen Unterrichts problematischer.
- dass der Religionsunterricht mitten im Schuljahr wegbricht, weil staatliche Lehrkräfte wie kirchliche Mitarbeitende aufgrund von Erkrankungen oder Eintritt in den Ruhestand aussetzen bzw. aufhören,
- dass junge Kolleg:innen aufgrund von Familienplanung (Geburt von Kindern, Elternzeit etc.) aussetzen,
- dass vereinzelt junge Kolleg:innen kündigen oder das Bundesland verlassen.
Aus dem Büro der Schulbeauftragten
- Beratungen- und seelsorgerliche Gespräche mit kirchlich Mitarbeitenden und staatlichen Lehrkräften nehmen zu. Hierzu gehört auch der Austausch mit Schulleitungen.
- Fragestellungen und Themen: Umgang mit Störungen, Diagnostik, Nachteilsausgleich etc.
- Konflikte mit Schulleitungen in Bezug auf den Religionsunterricht
- Überforderungsanzeigen aufgrund der Fülle an Aufgaben
- Laufbahnprüfungen, Lehrproben Vikare, Arbeit mit den Referendar:innen im Fach- und Blockseminar
- Hospitationen
- bei staatlichen Lehrkräften, die das Fach Ev. Religion studiert, aber kein Referendariat im Fach absolvieren konnten
- bei kirchlichen Mitarbeitenden
- Begleitung von „Sonderfällen“ (Mitglieder in Freikirchen oder Seiten- bzw. Quereinsteiger:innen)
- Konfessioneller RU in kooperativer Profilierung (Zusammenarbeit mit der katholichen Kirche)
- Zusammenarbeit mit Fachschaften einzelner Schulen
Schulbeauftragte Kathrin Drohberg
Am Dom 2, 39104 Magdeburg
Telefon: 0391–5346-387
E‑Mail: kathrin.drohberg@ekmd.de
Mitarbeiterin Ivonne Groß
E‑Mail: ivonne.gross@ekmd.de
Kirchenkreise Wittenberg, Halle-Saalkreis, Eisleben-Sömmerda (Eisleben), Merseburg, Naumburg-Zeitz, Torgau-Delitzsch
Zur Unterrichtsversorgung und der Situation der Lehrkräfte
Im Bereich Halle konnten im Schuljahr 2022/2023 vom Schuljahresbeginn an sechs Wochenstunden an zwei Grundschulen (Helbra und Naumburg) und sechs Stunden an einer Oberschule (Delitzsch) nicht mit einer kirchlichen Lehrkraft versorgt werden. Zum Halbjahr konnte eine der beiden Grundschulen wieder abgedeckt werden, weil eine Honorarkraft gewonnen werden konnte (Naumburg).
Im Folgenden wird nur die Situation der gemeindepädagogischen Mitarbeitenden im Religionsunterricht betrachtet.
Im weiteren Verlauf dieses Jahres scheiden weitere Mitarbeiterinnen aus. Damit zeichnet sich eine Tendenz für die nächsten Jahre ab. Innerhalb dieses Schuljahres schied bereits eine Mitarbeitende wegen Ruhestands aus. Damit war eine Umstrukturierung der Stunden notwendig. Von den acht Grundschulen konnten zwei zum Halbjahresbeginn wieder abgedeckt werden, sechs Grundschulen bleiben im 2. Halbjahr unversorgt (Wallwitz, Nauendorf, Langeneichstädt, Barnstädt, Schafstädt und Klobikau). Hier wird im neuen Schuljahr die Möglichkeit vorhanden sein, diesen Bedarf durch Mitarbeitende aus den Kirchenkreisen Merseburg und Halle abzudecken.
Drei weitere gemeindepädagogische Mitarbeiterinnen werden am Ende dieses Schuljahres ausscheiden. Eine wechselt in den staatlichen Schuldienst, zwei werden in den Ruhestand verabschiedet. Diese drei Kolleginnen decken im laufenden Schuljahr 51 Wochenstunden ab. In den Kirchenkreisen Naumburg und Merseburg wird bereits an entsprechenden Kompensationsideen gearbeitet. Zwei weitere gemeindepädagogische Mitarbeiterinnen prüfen momentan, ob sie im nächsten Schuljahr aufhören. Das wird 29 Stunden betreffen.
Durch die Ruhestandsentwicklung wird sich in den nächsten Schuljahren der Bestand an Gemeindepädagog:innen von derzeit 28 bis 2030 auf 20 und bis 2032 auf 12 Mitarbeitende reduzieren. Jede neue staatliche Lehrkraft, die in das System kommt, kann max. eine oder zwei (Grund-) Schulen abdecken, aber nicht fünf oder sieben. Damit ist eine Vergrößerung der nicht abdeckbaren Kontingente für den evangelischen Religionsunterricht vorprogrammiert.
Schulbeauftragter Sören Brenner
Puschkinstraße 27, 06108 Halle
Telefon: 0345–2036-668
E‑Mail: soeren.brenner@ekmd.de
Mitarbeiterin Susanne Pulst
E‑Mail: susanne.pulst@ekmd.de
Kirchenkreise Apolda-Buttstädt, Weimar, Altenburger Land, Eisenberg, Gera, Greiz, Jena, Schleiz
Schulbeauftragter Michael Riedel koordiniert die kirchlichen Belange in den Bereichen des staatlichen Schulamtes Mittelthüringen mit den Kirchenkreisen Apolda-Buttstädt und Weimar sowie des staatlichen Schulamtes Ostthüringen mit den Kirchenkreisen Altenburger Land, Eisenberg, Gera, Greiz, Jena und Schleiz.
Zur Situation des Religionsunterrichts
Der evangelische Religionsunterricht ist auf dem Gebiet der ehemaligen Propstei Gera-Weimar (Kirchenkreise Jena, Weimar, Altenburg, Apolda, Gera, Greiz, Schleiz, Eisenberg) bzw. auf dem Gebiet der Schulämter Ost- und Mittelthüringen eine stabile Größe des kirchlichen Bildungshandelns. Das zeugt vom Engagement vieler staatlicher und kirchlicher Lehrkräfte und vom Bemühen der Superintendent:innen. Die Zusammenarbeit mit den staatlichen Schulämtern funktioniert gut und sowohl in Ost, als auch in Mitte gibt es kompetente und freundliche Ansprechpartner:innen, die gemeinsam nach guten Lösungen für den evangelischen Religionsunterricht suchen.
Insgesamt geben im aktuellen Schuljahr 2022/2023 53 kirchliche Lehrkräfte[1] jede Woche 390 Stunden Religionsunterricht bei einem tatsächlichen Bedarf von 525 Stunden. Damit konnten in diesem Schuljahr 75% des Bedarfes abgedeckt werden. 2019/2020 waren es (ohne freie Träger und den Schulamtsbereich Süd) noch 98%. Das waren 410 Stunden bei einem Bedarf von 418 Stunden.
Dieser prozentuale Rückgang erklärt sich durch zwei gegenläufige Trends, die in der gesamten EKM und darüber hinaus wahrnehmbar sind. Zum einen ist der Bedarf durch den Wegfall staatlicher Lehrkräfte (Ruhestand, Elternzeit, fehlender Nachwuchs an fertig ausgebildeten Lehrenden etc.) gestiegen. Zum anderen gibt es immer weniger kirchliche Lehrkräfte, die Evangelischen Religionsunterricht erteilen können. Als wichtigste Gründe hierfür werden die gestiegenen Anforderungen im Pfarramt angegeben, bzw. auch die Ungerechtigkeit, dass der evangelische Religionsunterricht keinen unmittelbaren „pfarramtlichen Mehrwert“ bringt, wie z.B. ein Gehaltszuschlag oder Freizeitausgleich. Diese Gründe erschweren alle Anstrengungen, neue kirchliche Lehrkräfte für den Unterricht zu gewinnen bzw. sie langfristig im Unterricht zu halten.
Dass der Rückgang bei den kirchlichen Lehrkräften dennoch moderat ausfällt, liegt vor allem an den kirchlichen Lehrkräften mit einem Stellenanteil über 25% (derzeit fünf Schulpfarrer:innen mit mindestens 75%). In einzelnen Kirchenkreisen sorgen Verabredungen mit einzelnen Kolleg:innen dafür, dass der Religionsunterricht zum Pfarrdienst gehört und so die jeweilge Stelle gegenfinanziert wird.
In den kommenden fünf Jahren zeichnet sich im Schulbeauftragtenbereich Gera ein Ruhestandseintritt von 10 kirchlichen Lehrkräften ab. 4 von ihnen sind Gemeindepädagog:innen, deren Stellen aufgrund geänderter Ausbildungsvoraussetzungen nicht wieder mit Gemeindepädagog:innen „aufgefüllt“ werden können. Hier neue kirchliche Lehrkräfte zu gewinnen und zu qualifizieren, ist eine wichtige Aufgabe für die Zukunft.
Obgleich ein unmittelbarer Rückgang des Bedarfes an Religionsstunden statistisch betrachtet nicht zu erwarten ist, könnte er eintreten, wenn es nicht gelingt, den beiden zuvor beschriebenen Trends entgegenzuwirken. Wenn Stellen nicht wieder besetzt werden können, erhalten junge Menschen über Jahre hinweg keinen Zugang zum evangelischen Religionsunterricht. Meist wechseln sie dann in den Ethikunterricht, auch wenn sie das nicht müssten und bleiben dort. Die Suche nach neuen Wegen zur Aquise kirchlicher Lehrkräfte für den Religionsunterricht gehört aus meiner Sicht zu den substantiellen landeskirchlichen Aufgaben.
Einen weiteren Schwerpunkt in diesem Bereich zeichnet sich in der umfangreichen „Netzwerkarbeit“ zwischen Schulämtern, Kirchenkreisen, Schulen und staatlichen sowie kirchlichen Lehrkräften ab. Abhilfe soll die stetige Suche nach Kontaktmöglichkeiten schaffen, damit es z.B. verlässliche Absprachen mit den Schulämtern und den Kirchenkreisen für den Einsatz kirchlicher Lehrkräfte geben kann und langfristige Planungen für alle Beteiligten möglich werden.
In der Verabredung des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts ab 2022/2023 wird es im Bereich Modellschulen geben. Als Unterstützungsangebot ist die unmittelbare Zusammenarbeit mit der Theologischen Fakultät Jena geplant.
Darüber hinaus gibt es von den Fachbereichsleitungen des staatlichen Studienseminars verantwortete Weiterbildungsangebote für staatliche und kirchliche Lehrkräfte an verschiedenen Standorten, die nach Corona als wiederkehrende jährliche Veranstaltungen wiederbelebt werden sollen.
Schulbeauftragter Michael Riedel
Talstraße 2, 07545 Gera
Telefon: 0365–8401-361
E‑Mail: michael.riedel@ekmd.de
Mitarbeiterin Stefanie Rost
E‑Mail: stefanie.rost@ekmd.de
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[1] Die Anzahl an staatlichen Lehrkräften kann nur für das Schuljahr 2019/2020 mit 173 Personen angegeben werden, da neuere Zahlen aus den Schulämtern nicht zur Verfügung gestellt worden sind. Entsprechend ist diese Zahl nur ein Richtwert.
Kirchenkreise Eisleben-Sömmerda (Sömmerda), Erfurt, Bad Frankenhausen-Sondershausen, Mühlhausen, Südharz
Vorbemerkungen zum Begriff „Bedarf“
Jeweils im März gibt es durch die Schulämter Abfragen zum Bedarf an Religionsstunden für das kommende Schuljahr bei den Schulleitungen. Die Bedarfsmeldungen entsprechen nicht immer dem tatsächlichen Bedarf an Religionsstunden. Im Schulamtsbereich Mitte gibt es z.B. häufig „Fehlmeldungen“ durch Schulleitungen. Das heißt, dort wird ein tatsächlicher Bedarf auf „Null“ gesetzt oder es erfolgt erst gar keine Rückmeldung. Im Mai werden diese „gemeldeten Bedarfe“ an das TMBJS als „angemeldeter Bedarf“ weitergeleitet. Im Juni kommen dann die „genehmigten Bedarfe“ an die Schulämter zurück. Der angemeldete Bedarf entspricht nicht immer dem gemeldeten Bedarf. Im Schulamtsbereich Nord werden die Bedarfe nicht im vollen Umfang angemeldet, wenn abzusehen ist, dass dieser Bedarf nicht abgedeckt werden kann.
Kirchenkreise Erfurt und Eisleben-Sömmerda (Thüringer Bereich)
In diesem Bereich gibt es im Blick auf die genehmigten Stunden nur zwei Stunden Religionsunterricht, die nicht erteilt werden. Das heißt nicht, dass alle Schüler:innen auch Religionsunterricht an ihrer Schule angeboten bekommen oder den Religionsunterricht besuchen können. Trotzdem ist die Abdeckung mit Religionsunterricht sehr hoch. Das lässt sich wie folgt erklären:
- Es gibt keine unbesetzten Stellen für Pfarrer:innen und Gemeindepädagog:innen. Die Mitarbeitenden sind nicht mit Vakanzen beauftragt.
- Der Pool der Mitarbeitenden im Religionsunterricht ist umfangreich und durchmischt. In den genannten Kirchenkreisen sind acht Kreisschulpfarrer:innen mit rund 5,75 VBE, ein landeskirchlicher Pfarrer mit 1 VBE, drei Gemeindepädagog:innen mit 1,5 VBE und drei Beauftragte mit rund 0,5 VBE im RU eingesetzt.
Kirchenkreise Eisenach-Gerstungen, Gotha, Waltershausen-Ohrdruf, Arnstadt-Ilmenau, Bad-Salzungen-Dermbach
In diesem Bereich ist der Religionsunterricht vor allem in den Grund- und Regelschulen nicht abgedeckt. Das liegt nach meiner Einschätzung u.a. an dem hohen tatsächlichen Bedarf an Religionsunterricht. In diesem Schulamtsbereich gibt es außerdem einen grundsätzlichen Mangel an staatlichen Lehrkräften und an kirchlichen Mitarbeitenden.
- Im Kirchenkreis Eisenach sind sehr viele Stunden nicht abgedeckt, besonders in den Regelschulen. Es gibt dort sehr wenige Kolleginnen, die mit Religionsunterricht beauftragt sind. Es gibt nur eine Schulpfarrstelle, diese ist nur zu 50% besetzt.
- Der Kirchenkreis Bad Salzungen-Dermbach ist sehr volkskirchlich geprägt. Gleiches gilt für die Gebiete im Thüringer Wald im Kirchenkreis Waltershausen-Ohrdruf. Dort gibt es besonders in den Grundschulen viele Anmeldungen für den Religionsunterricht.
- Es gibt zahlreiche Vakanzen, besonders im Kirchenkreis Bad Salzungen-Dermbach.
- Es sind wenige Gemeindepädagog:innen in den Kirchenkreisen im Dienst.
- In den Kirchenkreisen Gotha und Arnstadt-Ilmenau gibt es weniger offene Stunden, weil dort mehr Mitarbeitende (neun + fünf) mit Religionsunterricht beauftragt und Schulpfarrstellen (zwei + eine) eingerichtet und besetzt sind.
- Es sind im gesamten Bereich neun Schulpfarrer:innen mit 6,25 VBE, zwölf beauftragte Pfarrer:innen (mit zwei bis sechs Stunden Religionsunterricht) und nur sechs Gemeindepädagog:innen mit 1,6VBE im RU eingesetzt. Von diesen Mitarbeitenden geht etwa die Hälfte in fünf bis zehn Jahren in den Ruhestand und eine Schulpfarrerin (0,75 VBE) in zwei Jahren. Besonders dramatisch ist die Situation in Bad Salzungen-Dermbach. Von den drei Mitarbeitenden im Religionsunterricht gehen die Gemeindepädagogin (0,8 VBE) dieses Schuljahr in den Ruhestand und der Schulpfarrer (0,75 VBE) in spätestens zehn Jahren.
Hier kommt noch hinzu, dass z.B. im KK Mühlhausen eine halbe Schulpfarrstelle vom Inhaber zurückgegeben wurde und drei Gemeindepädagog:innen zu 100% im Religionsunterricht waren. Eine davon ist seit diesem Schuljahr im Ruhestand und die beiden anderen folgen in vier bzw. fünf Jahren.
Schulbeauftragte Bianka Uebach-Larisch
Jüdenstraße 27, 99867 Gotha
(ab Sommer 2023 Neudietendorf/Werkhaus)
Telefon: 03621–3029-16
E‑Mail: bianka.uebach-larisch@ekmd.de
Mitarbeiterin Kathrin Kalbe
E‑Mail: kathrin.kalbe@ekmd.de
Kirchenkreise Arnstadt-Ilmenau, Bad Salzungen-Dermbach, Eisenach-Gerstungen, Gotha, Waltershausen-Ohrdruf & Henneberger Land, Hildburghausen-Eisfeld, Meiningen, Rudolstadt-Saalfeld, Sonneberg
Schulbeauftragter Michael Riedel koordiniert die kirchlichen Belange in den Bereichen des staatlichen Schulamtes Südthüringen mit den Kirchenkreisen Henneberger Land, Hildburghausen-Eisfeld, Meiningen, Rudolstadt-Saalfeld, Sonneberg.
Umstrukturierung des Schulbeauftragtenbereichs
Pfarrer Rolf Lakemann wurde im Juni letzten Jahres vom Kreiskirchenrat des Kirchenkreises Bad Salzungen in die Kreisschulpfarrstelle gewählt und hat diese seit dem 01.09.2022 inne. Um in seinem Aufgabenbereich tätig sein zu können, beantragte Pfarrer Lakemann die Reduzierung des Dienstumfangs als Schulbeauftragter um 75%. Zu dieser Entscheidung hat es einen Klärungsprozess im Kreis der Schulbeauftragten und des verantwortlichen Referates gegeben. Die anfallenden Aufgaben werden von den Schulbeauftragtenbüros in Gera und Gotha sowie dem Referat B3 im Landeskirchenamt übernommen. Zu dieser Arbeitsverteilung gibt es eine detaillierte Absprache.
Schulbeauftragte Bianka Uebach-Larisch
Jüdenstraße 27, 99867 Gotha
(ab Sommer 2023 Neudietendorf/Werkhaus)
Telefon: 03621–3029-16
E‑Mail: bianka.uebach-larisch@ekmd.de
Mitarbeiterin Kathrin Kalbe
E‑Mail: kathrin.kalbe@ekmd.de
Schulbeauftragter Michael Riedel
Talstraße 2, 07545 Gera
Telefon: 0365–8401-361
E‑Mail: michael.riedel@ekmd.de
Mitarbeiterin Stefanie Rost
E‑Mail: stefanie.rost@ekmd.de
Vorüberlegungen für ein innovativen Verhältnis zwischen Religionsunterricht und gemeindepädagogischer Arbeit
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Der Religionsunterricht auf dem Gebiet der EKM wird besonders im Grundschulbereich in hohem Maße von kirchlichen Mitarbeiter:innen erteilt. Nicht nur im ländlichen Raum sind sie in der Regel an mehreren Grundschulen unterwegs. Zugleich arbeiten sie oft mit einem andern Stellenanteil im gemeindepädagogischen Dienst mit Kindern und Jugendlichen. Angesichts der Personalsituation und der Altersstruktur der Mitarbeitenden kann den Bedarfen von beiden Seiten zukünftig noch weniger entsprochen werden. Damit steht die Frage, wie das absehbare Defizit auf verschiedenen Wegen aufgefangen ausgeglichen werden kann.
In Gesprächen zwischen staatlichen und kirchlichen Verantwortlichen während der Besuchsreise wurde deutlich, dass der Religionsunterricht angesichts des allgemeinen Lehrkräftemangels als stabilisierendes Angebot im System Schule erlebt wird.
Vor diesem Hintergrund ist Wert darauf zu legen, dass Religionsunterricht und Gemeindepädagogik nicht konkurrieren. Sie können sich als gegenseitiges Unterstützungsinstrument und Innovationsquelle im Interesse der Kinder und Jugendlichen verstehen, wenn sie konzeptionell aufeinander bezogen sind.
Beispielhaft sind Formate im Bereich der gemeindepädagogischen Arbeit, wie etwa die mobile Kinder- und Jugendkirche im Kirchenkreis Eisleben-Sömmerda oder gemeindepädagogische Angebote des Kirchenkreises Merseburg zu nennen.
Von Angst zu Vertrauen – Ein Pilotprojekt der Mobilen Kinder- und Jugendkirche des Kirchenkreises Eisleben-Sömmerda